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Adhoc: FREQUENTIS beschließt Aktienrückerwerb (11.08.2026, 11:05)

Auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19.06.2026 hat der Vorstand der Frequentis AG heute – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – beschlossen, ein Aktienrückerwerbsprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG durchzuführen. 

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