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FREQUENTIS Hauptversammlung 2023: Ermächtigungsbeschluss für Wandelschuldverschreibungen, Hinterlegung beim Handelsgericht Wien

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In der ordentlichen Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 1. Juni 2023 wurde der Vorstand nach § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2028 einmalig oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 80.000.000, mit denen ein Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf bis zu 6.640.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 6.640.000 verbunden ist, mit gänzlichem, teilweisen oder ohne Bezugsrechtsausschluss, nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen auszugeben. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wurde zudem am 5. Juni 2023 beim Handelsgericht Wien hinterlegt.

Siehe auch "Download". 

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