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FREQUENTIS AG beendet plangemäß Aktienrückerwerb

Der Vorstand der Frequentis AG hat am 08.04.2021 beschlossen, ein Aktienrückerwerbsprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20.09.2019 durchzuführen. Dieser Beschluss sowie weitere Details zum Rückerwerbsprogramm wurden am 08.04.2021 gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 596/2014 öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorstand der Frequentis AG gibt hiermit bekannt, dass das Rückerwerbsprogramm mit 06.05.2021 plangemäß beendet wurde.

Um die ganze Schlussmeldung zu lesen, klicken Sie bitte auf "Download".

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